Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17112
OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20 (https://dejure.org/2020,17112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2020 - 10 ME 112/20 (https://dejure.org/2020,17112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 10 ME 112/20 (https://dejure.org/2020,17112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 BetrPrämDurchfV; § 11 MOG; Art 24 Abs 2 S 1 EUV 1307/2013
    Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit, hinreichende; Stichtag; Verfügungsgewalt, tatsächliche; Zahlungsansprüche: Zuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 1 A 79/20

    Auslegung einer anlässlich der Aufstufung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer dort fristgerecht gegen den Aufhebungs- und Einziehungsbescheid der Antragsgegnerin vom 9. August 2019 erhobenen Klage (1 A 79/20) zu Recht abgelehnt.

    Im Übrigen hat auch der Senat angesichts der äußerst lückenhaften Dokumentation der Antragstellerin, dem nahezu vollständigen Fehlen jedweder Belege für das Jahr 2015 (beispielsweise für die Betankung der Traktoren zur Durchführung der angegebenen Arbeiten) und den Angaben der Prüferin auf die telefonische Nachfrage der Antragsgegnerin (wiedergegeben im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 30.03.2020, Bl. 62 R der Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens zum Aktenzeichen 1 A 79/20) insbesondere zu den Äußerungen der Antragstellerin im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle Zweifel an dem Vortrag der Antragstellerin zu deren eigener landwirtschaftlicher Tätigkeit und der Ausgestaltung der vertraglichen Beziehung zu den Personen, die ihr die Ernte "ab Feld" abgenommen haben.

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
    Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich nutzbaren - Flächen für einen Betrieb setzt also objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbstständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Senatsurteil vom 29.09.2015 - 10 LB 2/15 - vgl. zum letztgenannten Merkmal der Selbstständigkeit ergänzend EuGH, Urteile vom 02.07.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, sowie C-684/13 - juris Rn. 58 und 73).
  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
    Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich nutzbaren - Flächen für einen Betrieb setzt also objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbstständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Senatsurteil vom 29.09.2015 - 10 LB 2/15 - vgl. zum letztgenannten Merkmal der Selbstständigkeit ergänzend EuGH, Urteile vom 02.07.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, sowie C-684/13 - juris Rn. 58 und 73).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16

    Einziehung; Einziehung von Zahlungsansprüchen; Grünland; Pferdehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
    Das besondere Vollzugsinteresse i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO folgt hierbei, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, aus dem nach Art. 58 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gebotenen effektiven Schutz der finanziellen Interessen der Union (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2016 - 10 ME 35/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 94/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
    Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Senats zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Senatsurteile vom 20.05.2014 - 10 LB 206/11 - und - 10 LB 94/13 - Beschluss des Senats vom 25.09.2014 - 10 LA 59/14 - und vom 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Aufgrund der daraus resultierenden voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beanstandung tritt bei der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung das Interesse der Antragstellerin an einem Aufschub des Vollzugs der Beanstandung hinter das Interesse an deren Vollziehung zurück (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26.06.2020 - 10 ME 112/20 -, juris Rn. 11).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit;

    Die gegen den Beschluss erhobene Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Juni 2020 zurückgewiesen (10 ME 112/20).

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung der Zahlungsansprüche trägt hier die Klägerin gemäß § 11 MOG die materielle Beweislast (Feststellungslast), weil zwischen Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts und dessen Aufhebung weniger als vier Jahre vergangen waren (vgl. Nds. OVG, Beschl. 26.6.2020 - 10 ME 112/20 -, juris).

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf Verjährung berufen (im Ergebnis zustimmend Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 10 ME 112/20 -, n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 12 A 2612/19

    Teilweise Rücknahme eines Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids betreffend die

    vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. April 2022- C-176/20 -, juris Rn. 36, vom 2. Juli 2015- C-684/13 -, juris Rn. 58, 61 f., und vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 -, juris Rn. 58 ff., sowie auch schon Urteile vom 15. Januar 1991 - C-341/89 -, juris Rn. 17, und vom 9. Juli 1992 - C-236/90 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 11.19 -, juris Rn. 19.; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 10 ME 112/20 -, juris Rn. 8.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2020- 10 ME 112/20 -, Rn. 8, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19. November 2018 - W 8 K 17.1393 -, juris Rn. 23; VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2014 - 12 A 3624/12 -, juris Rn. 22.

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 10 LC 73/21

    Begünstigter; Betriebsinhaber; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche

    Eine landwirtschaftliche Fläche ist, wenn ein Betriebsinhaber sie einem anderen Landwirt so zur Verfügung stellt, dass dieser darauf zum maßgeblichen Stichtag des 15. Mai hinreichend selbstständig eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben kann, nicht mehr Teil des abgebenden, sondern des übernehmenden Betriebs (vgl. Senatsbeschluss vom 26.6.2020 - 10 ME 112/20, juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 17.02.2021 - 1 A 165/19

    Basisprämie; Betriebsfläche; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit im Wesentlichen von ihm selbst auf eigenes wirtschaftliches Risiko oder auf seine Veranlassung, Verantwortung und Rechnung von Dritten ausgeübt wird (vgl. zu Art. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003: EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 -, Bad Dürkheim, juris Rn. 61 ff.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 32; zu Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013: Kammerbeschl. v. 12.5.2020 - 1 B 45/19 -, juris Rn. 27 und nachgehend Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 10 ME 112/20 -, juris; Kammerurt.
  • VG Lüneburg, 18.11.2020 - 1 A 153/19

    Basisprämie; Greeningprämie; Hobbytierhaltung; Junglandwirt; landwirtschaftliche

    Diese Tätigkeit muss im Wesentlichen von ihm selbst auf eigenes wirtschaftliches Risiko oder auf seine Veranlassung, Verantwortung und Rechnung von Dritten ausgeübt werden (vgl. zu der Vorgängervorschrift des Art. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 1782/2003: EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 -, Bad Dürkheim, juris Rn. 61 ff.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 32; Kammerbeschl. v. 12.5.2020 - 1 B 45/19 -, juris Rn. 27 und nachgehend Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 10 ME 112/20 -, juris; Kammerurt.
  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
    Der Begriff "zur Verfügung stehen" ist dahingehend zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (so zur gleichlautenden Bestimmung in der Vorgängerverordnung (EG) Nr. 1782/2003 OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 10 ME 112/20 - juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht